Nutzungsordnung TSV Sportpark-Anlagen
Es gilt generelles Rauchverbot auf der Anlage, sowie ein Verbot von Glasflaschen generell im Bereich des Sandplatzes!
Nutzungsbedingungen:
Eine Voranmeldung der Belegungszeiten muss in jedem Fall über Webseite des TSV mit Nennung einer verantwortlichen Person und des Gruppennamens/Nutzungsgrund eingetragen werden!
Es kann getrennt nach Multifunktionsfeld, Beachfeld und Boulebahn reserviert werden. Nutzerberechtigungen erteilt Steffen Hartmann, eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Nutzung der Anlage ist für alle Stettener Vereine, den Kindergarten und die Grundschule frei.
Private Nutzung und die Nutzung durch Ortsfremde Gruppen und Vereine ist gegen Gebühr möglich.
1 Stunde kostet 8€, jede weitere 30 Minuten 4€. Spätestes Nutzungsende ist 22 Uhr.
Die Nutzungsgebühren sind vorab mit der Kassiererin Anja Schuster (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abzurechnen.
Bei regelmäßiger Nutzungen können andere Vereinbarungen getroffen werden.
Bei doppelter Belegung gilt folgende Regelung (Bis 2 Tage/48h vor der Buchung).
1. Priorität haben Buchungen der Sportgruppen "Sport-und-Therapie des TSV Stetten
2. Gruppen des TSV Stetten und des TC Stetten
3. Gruppen der Stettener Vereine und Organisationen
4. Private Gruppen und Ortsfremde Gruppen.
Im Zweifel entscheidet der Vorstand des TSV Stetten.
Flutlichtanlagen mit Münzeinwurf:
1 Münze gilt für 30 Minuten Flutlicht, bzw. 1 h für Platz 2 am Tennis, (nur 2 Strahler)
⇒ Für eine längere Nutzung können während des Betriebs weitere Münzen nachgeworfen werden, sonst muss eine Abkühlzeit eingehalten werden.
! Die Beleuchtung geht generell um 22:00 Uhr aus, egal, ob eine Restzeit vorhanden ist oder nicht.
Münzen je 1€ können über den Platzwart Walter Schilling bezogen werden.
Beim Beachfeld bleiben die Netzpfosten über die Nutzungsperiode generell stehen.
Die Feldbegrenzung kann ebenfalls bleiben, wer diese temporär entfernt, hat diese wieder korrekt einzusetzen.
Nach Beendigung einer Trainingseinheit sind Sandanhäufungen und Löcher mit einem Rechen grob einzuebnen.
Das Multifunktionsfeld darf nur mit speziellen Turnschuhen (Hallenschuhe mit Heller Sohle), welche keine Streifen verursachen, betreten werden.
Verunreinigungen des Belages sind möglichst frühzeitig zu entfernen, Das Grobe z. Bsp. Laub wird regelmäßig von den Platzwarten entfernt, die Übungsleiter müssen trotzdem darauf achten, dass der Belag entsprechend gepflegt wird.
Während eines Punktspieles beim Fußball oder Tennis sollt edei Torwand nicht genutzt werden.
Die Boulebahn kann von jedermann sowie „Gruppen mit Genehmigung des Vorstandes“ benutzt werden. Eine Buchung ist wünschenswert aber nicht verpflichtend
Im Innenbereich der Hütte befinden sich die Schalter für die Beleuchtung und Außensteckdosen beim Verlassen Anlage müssen diese generell auf „Aus“ stehen.
Regel: Wer Geräte aufbaut, baut auch wieder ab!
Platzwarte sind:
Walter Schilling, Stifterstraße 7, Tel. 07138 / 6032
Manfred Ferch, Tel. 07138 / 67209
sowie für das Sportheim:
Achim Neumann Tel: 0174/1531685
Die Herren prüfen die Umsetzung der ausgehängten Benutzungsordnung der Anlage und sind generell weisungsbefugt.
Stand 05/2024 (SH)